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BOMBODROM UND EUROPÄISCHE UNION – EINE CHRONOLOGIE SEIT 2002
Im Nachgang zu einer parlamentarischen Anfrage des EU-Abgeordneten
Andre Brie (PDS) wandte sich der FREIE HIMMEL e.V. im November 2002 mit detaillierten Informationen zur naturschutzrechtlichen Belangen der Region rund um das Bombodrom an die Generaldirektion Umwelt der EU. Dieses
Schreiben wurde bei der EU als Beschwerde registriert. Im Juli 2003 legte auch der BUND (MV) Beschwerde ein. Zwei Jahre später, im Juli 2005 eröffnete die EU auf Grund der Beschwerden ein formelles
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, das gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist.
2002
18. November (Krümmel) Der FREIE HIMMEL e.V. legt Beschwerde bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Union in Brüssel ein.
2003
12. Juni (Brüssel) Ablehnung der Beschwerde durch EU. Begründung: Die Bundeswehr plane lediglich 161 Einsätze pro Jahr.
03. Juli (Krümmel) Der FREIE HIMMEL
e.V. legt Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Beschwerde durch die Generaldirektion Umwelt der EU ein. Begründung: Falsche Zahlen. Nicht 161, sondern 1700 Einsätze pro Jahr sind geplant.
24. Juli (Schwerin) Der BUND (MV) legt eigene Beschwerde bei der Generaldirektion Umwelt der EU ein.
29. Juli (Brüssel) Die EU akzeptiert den Widerspruch des FREIEN HIMMELs. Die Beschwerde wird erneut geprüft
2005
05. Juli 05
(Brüssel) Die EU-Kommission eröffnet auf Grund der Beschwerden der AG FREIER HIMMEL e.V. und des BUND (MV) ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und fordert eine
Stellungnahme der Bundesregierung binnen einer Frist von 2 Monaten.
2006
8. März 06 (Berlin/Potsdam/Schwerin) Die Bundesregierung teilt den Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die (längst überfällige)
Stellungnahme an die EU mit und fordert die Landesregierungen ihrerseits zur Stellungnahme binnen 48 Stunden auf. Anders als Brandenburg folgt Mecklenburg-Vorpommern dieser Aufforderung nicht und reicht im Juni 06
die geforderte Stellungnahme ein.
2007
11. Mai (Brüssel) Die Generaldirektion des EU-Umweltkommissariats teilt mit, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
einstellen will, weil mit dem Übungsbetrieb vorläufig nicht zu rechnen sei und nach Aussage der Bundesregierung die sensiblen Naturgebieten vom Übungsbetrieb kaum betroffen seien.
27. Juni (Brüssel) Die
Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt) lehnt den Einspruch der AG FREIER HIMMEL ab und stellt das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
(Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2008)
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