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PROZESSE GEGEN DAS BOMBODROM – EINE CHRONOLOGIE SEIT 2003
Die ersten Klagen gegen das BOMBODROM wurden 1993 eingereicht.
Ihren Abschluss fand diese erste „Klagewelle“ mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000. Anders als das OVwG entschied das BVwG, dass der Platz grundsätzlich militärisch genutzt werden
dürfe, allerdings müsste dem eine Anhörung der Betroffenen vorausgehen. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens war das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) gezwungen, sein Pläne offenzulegen. Daraufhin beantragte
z.B. die Gemeinde Lärz (Müritzkreis) am Anhörungsverfahren beteiligt zu werden, was mit der Begründung, Lärz befände sich in Mecklenburg-Vorpommern, der Platz hingegen in Brandenburg, seitens des BMVg abgelehnt
wurde. Daraufhin entschieden sich die Gemeinden Lärz und Rechlin nach Abschluss der Anhörung zu klagen. Das Anhörungsverfahren endete mit der Verwaltungsentscheidung des Bundesverteidigungsministers vom 9. Juli
2003. Alle Einwände der Betroffenen –21 der 22 Voten lehnten das BOMBODROM ab- waren weggewogen worden. Am 30. Juli reichten die Rechtsanwälte Geulen und Klinger (Berlin) 14 Klagen gegen die Verwaltungsentscheidung
beim Potsdamer Verwaltungsgericht ein. Bis heute hat sich das Gericht mit den Hauptverfahren nicht beschäftigen können, weil die Kläger zunächst in Eilverfahren die Sicherung ihrer Rechte erstreiten mussten, die
ihnen Verteidigungsminister Jung mit Änderungsanträgen im Dezember 2005 wieder streitig zu machen versuchte. Inzwischen sind auch diese Verfahren abgeschlossen und mehrheitlich zugunsten der BOMBODROM-Gegner
entschieden worden. Für die weitere Lektüre sei auf die sehr detailreiche Chronik der BI FREIe HEIDe verwiesen, die u.a. auch zu den Quellen dieser Chronik zählt.
Dokumente sowie Pressemitteilungen zu den Gerichtsverfahren finden Sie unter „Prozesse“
2003
21. Februar (Rechlin) „Südallianz“ gegründet: Die Stadt Röbel, die Ämter Röbel-Land, Rechlin, Mirow, Wesenberg und einzelne Gemeinden des Amtes
Neustrelitz-Land schließen einen Vertrag, um die angestrebten Klagen der Gemeinden Lärz und Rechlin (Müritzkreis) finanziell mitzutragen. Dieser Verbund wird fortan als „Südallianz“ bezeichnet.
30. Juli
(Berlin/Potsdam) Rechtsanwälte der Kläger reichen 14 Klagen (Brandenburg + MV) gegen Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli beim Verwaltungsgericht Potsdam ein.
06. August (Berlin) Das Bundesministerium für
Verteidigung ordnet den sofortigen Vollzug der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli an.
11. August (Berlin/Potsdam) Rechtsanwälte der Kläger reichen beim Verwaltungsgericht Potsdam Anträge auf einstweiligen
Rechtsschutz ein, da mit dem am 6. August nachträglich angeordneten Vollzug der Verwaltungsentscheidung die aufschiebende Wirkung der Klagen erlischt.
14. August (Potsdam) Anhörung im Verwaltungsgericht
Potsdam. Eine Entscheidung über eine aufschiebende Wirkung der Klagen kann seitens des Gerichtes auf Grund der Komplexität des Problems nicht sofort getroffen werden. Auf Anraten des Gerichtes verpflichtet sich das
Verteidigungsministerium, den Übungsbetrieb nicht vor dem 30. September 2003 aufzunehmen.
18. September Gemeinde Schweinrich gewinnt Eilverfahren in 1. Instanz (Verwaltungsgericht Potsdam)
23. September Gemeinde Flecken Zechlin gewinnt Eilverfahren in 1. Instanz
24. September Gemeinde Lärz gewinnt Eilverfahren in 1. Instanz
2004
28. Januar Seehotel Ichlim gewinnt Eilverfahren in 1. Instanz
12. Februar Die Putenfarm Gühlen-Glienicke gewinnt Eilverfahren in 1. Instanz
22. März (Potsdam) Das Verwaltungsgericht Potsdam weist die Klagen der an das BOMBODROM grenzenden Gemeinden Schweinrich
und Flecken Zechlin auf Rückgabe von Wegen durch die Bundesrepublik zurück.
09. August Gemeinde Schweinrich gewinnt Eilverfahren vor OVG (rechtskräftig)
18. August Flecken Zechlin gewinnt Eilverfahren vor OVG (rechtskräftig)
27. Dezember Gemeinde Lärz gewinnt Eilverfahren vor OVG (rechtskräftig)
2005
17. März (Leipzig) Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig weist im Rechtsstreit um das Eigentum an Wegen auf dem Gelände des BOMBODROMs ein Revisionsbegehren von Anliegergemeinden zurück. Damit haben die Kommunen ihr Eigentum an den Wegen endgültig verloren.
21. September Seehotel Ichlim gewinnt Eilverfahren vor OVG (rechtskräftig)
13. Dezember (Berlin) BMVg stellt beim VG Potsdam Änderungsantrag, um die rechtskräftigen Urteile der Eilverfahren aufheben zu
lassen, – was allerdings erst im Januar bekannt wird.
2006
17. Mai (Potsdam) Anhörung beim VG Potsdam zu den Änderungsanträgen. Die Bundesregierung lässt den Änderungsantrag zum Urteil Gemeinde Schweinrich fallen.
23. Mai (Potsdam) Das VG Potsdam bestätigt die rechtskräftigen Entscheidungen der Eilverfahren der Putenfarm Gühlen-Glienicke, der Gemeinde Lärz und des Seehotels Ichlim, dem Änderungsantrag zu Flecken Zechlin
(Rheinsberg) wird stattgegeben.
07. Dezember (Berlin) Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt die Urteile des VG Potsdam vom 23. Mai: Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben, die rechtskräftigen
Entscheidungen der Eilverfahren aufzuheben, gescheitert.
2007
15. Mai (Potsdam) Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Von den 20 anhängigen Klagen wählt das Gericht 3 Verfahren für das Hauptverfahren aus: Gemeinde
Lärz, Seehotel Ichlim (beide Mecklenburg-Vorpommern), Putenfarm Gühlen-Glienicke (Brandenburg). Als Tag der Verhandlung in 1. Instanz bestimmt das Gericht den 31. Juli.
31. Juli (Potsdam) Hauptsacheverfahren
vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht. Die Bundesrepublik Deutschland unterliegt in allen drei Verfahren.
27. August (Berlin) Das Bundesverteidigungsministerium legt gegen die Urteile vom 31. Juli 2007
Berufung ein.
(Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2008)
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