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Die Müritz-Strelitzer Region ist im Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) „Mecklenburgische Seenplatte“ (1998) als
Tourismusschwerpunktregion bzw. Tourismusentwicklungsregion ausgewiesen. Begründet wird die Einstufung unserer Region als Tourismusschwerpunkt- bzw. -entwicklungsregion mit dem Hinweis auf ihre: „reiche
Naturraumausstattung“,
ihre „saubere Luft“ und damit, dass sie zu den „landschaftlich attraktivsten Gebieten“ zählt. (RROP „Mecklenburgische Seenplatte“, 1998, S. 99) Unsere Region bietet damit günstige Bedingungen für einen gesundheitsorientierten Tourismus:„„Im
Freizeitverhalten der Leistungsgesellschaft hat die aktive Erholung (sich bewegen, sich fit machen, ‚Gesundheit tanken’) in einer heilen Umwelt als Gegenbild zum Alltagsstreß und der täglichen Konfrontation mit
Umweltbelastungen eine wesentliche Bedeutung.“ (RROP „Mecklenburgische Seenplatte“, 1998, S.99)ür die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region bedeutet dies: Der Tourismusentwicklung kommt eine besondere
wirtschaftliche Bedeutung zu Touristische Belange haben gegenüber den Belangen anderer Wirtschaftszweige besonderes Gewicht Bevorzugte Förderung touristischer Projekte bis zu 50%
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Vorrangig zu entwickeln sind Formen des Gesundheitstourismus. Auch der Themenkreis „Verteidigung und Tourismus“ ist im RROP
„Mecklenburgische Seenplatte“ benannt:„Da sich eine vollständige harmonische Einfügung größerer militärischer Anlagen (z.B. Flugplätze, Truppenübungsplätze und unter Umständen auch Standortübungsplätze) in das
Landschafts- und Ortsbild und ein völliger Ausschluss von Emissionen (Lärm, Staub, Abgase) häufig nicht erreichen lassen, ist die Freihaltung der Vorranggebiete und Vorsorgeräume, insbesondere für Naturschutz und
Landschaftspflege, sowie für den Trinkwasserschutz und die Freihaltung der Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräume von solchen Anlagen nötig.“ (Hervorhebungen: „FREIER HIMMEL“; RROP
„Mecklenburgische Seenplatte, 1998, S. 163f.) Geltendes Recht droht außer Kraft gesetzt zu werden Nach Aussagen des Amtes für Raumordnung Neubrandenburg müsste unsere Region im Falle der
Inbetriebnahme des Platzes als ein besonders durch Tiefflug belastetes Gebiet eingestuft werden. Die Folge wäre, dass das derzeit gültige Regionale Raumordnungsprogramm „Mecklenburgische Seenplatte“ überplant
werden müsste. Die Qualifizierung unserer Region als Tourismusschwerpunkt- bzw. Tourismusentwicklungsregion wäre dann nicht mehr begründbar.
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