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 Die Fakten

Die Nordgrenze des Luft-/Boden-Schießplatzes (LBSchPlatz) befindet sich nur  2 km Luftlinie entfernt zur Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern. Die in den Unterlagen der Anhörung in Brandenburg befindliche Karte weist die Anflugpunkte „Tag“, „Nacht“ und einen taktischen Anflugsektor im Norden des Platzes aus. Das Anfluggebiet befindet sich also in direkter Beziehung zu Mecklenburg-Vorpommern. Die geographischen Verhältnisse lassen keinen anderen Schluss zu, als dass die anfliegenden Flugzeuge die Müritz-Strelitzer Region überfliegen müssen.  Lt. Anhörungsunterlagen der Bundeswehr soll der Platz auch im Rahmen eines jährlich zu genehmigenden Kontingents an Tiefflügen in 150 m Höhe im Norden angeflogen werden. Gezwungenermaßen würde dadurch auch unsere Region bereits in dieser Höhe überflogen werden. Die Bundeswehr benennt in den Anhörungsunterlagen die Zahl von 1700 Einsätzen inklusive 240 Nachteinsätzen. Sie trifft keine Aussagen, wie viel Überflüge damit verbunden sind.

Im Gruppenantrag von Bundestagsabgeordneten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird die Zahl 12 genannt.  Damit ist mit einer außergewöhnlich hohen Zunahme von Überflügen über unserer Region zu rechen. Den Anhörungsunterlagen ist ein Gutachten zur Ermittlung der Fluglärmbelastung beigefügt. Es wird ausschließlich ein „Äquivalenter Dauerschallpegel“ beschrieben. Spitzenschallpegel von über 100 dB (A), die während des Überflugs über unserer Region erreicht werden könnten, bleiben so unbenannt. Ein Gutachten der zu erwartenden Schadstoffemission fehlt in den Anhörungsunterlagen. Der Nachweis der Notwendigkeit des Platzes ist vom Bundesverteidigungsministeriums nicht in überzeugender Weise erbracht worden. Nach unseren Informationen ist die Zahl der Überflüge in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000 waren es gerade noch 2.200 Einsätze bundesweit. Das Bewaffnungskonzept für Kampfflugzeuge (2001) fordert die umfassende Modernisierung der Luft-/Boden-Bewaffnung. Dadurch würde der Bedarf an bisher üblichen Luft-/Boden-Übungen weiter sinken.

Sollte das Bundesverteidigungsministerium seine Pläne in der Kyritz-Ruppiner Heide verwirklichen, müssten wir mit einer außergewöhnlich hohen Zunahme an Tiefflügen in einer Höhe von 150 bis  300 m rechnen.

 Die Gefahr

Wir befürchten durch Fluglärm, Schadstoffausstoß und sekundäre Einflüsse (z.B. Flugzeugunglücke, unkontrolliertes Ablassen von Kerosin, Komponentenverluste) nachhaltige Schäden:
       unserer Gesundheit und Lebensqualität
       unserer Natur und Umwelt
       unserer wirtschaftlichen Existenz

 Die Argumente

Die Müritz-Strelitzer Region ist im Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) „Mecklenburgische Seenplatte“ (1998) als Tourismusschwerpunktregion bzw. Tourismusentwicklungsregion ausgewiesen. Begründet wird die Einstufung unserer Region als Tourismusschwerpunkt- bzw. -entwicklungsregion mit dem Hinweis auf ihre:  „reiche Naturraumausstattung“, ihre „saubere Luft“ und damit, dass sie zu den „landschaftlich attraktivsten Gebieten“ zählt. (RROP „Mecklenburgische Seenplatte“, 1998, S. 99) Unsere Region bietet damit günstige Bedingungen für einen gesundheitsorientierten Tourismus:„„Im Freizeitverhalten der Leistungsgesellschaft hat die aktive Erholung (sich bewegen, sich fit machen, ‚Gesundheit tanken’) in einer heilen Umwelt als Gegenbild zum Alltagsstreß und der täglichen Konfrontation mit Umweltbelastungen eine wesentliche Bedeutung.“ (RROP „Mecklenburgische Seenplatte“, 1998, S.99)ür die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region bedeutet dies:
Der Tourismusentwicklung kommt eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu
Touristische Belange haben gegenüber den Belangen anderer Wirtschaftszweige besonderes Gewicht
Bevorzugte Förderung touristischer Projekte bis zu 50%
 

Vorrangig zu entwickeln sind Formen des Gesundheitstourismus. Auch der Themenkreis „Verteidigung und Tourismus“ ist im RROP „Mecklenburgische Seenplatte“ benannt:„Da sich eine vollständige harmonische Einfügung größerer militärischer Anlagen (z.B. Flugplätze, Truppenübungsplätze und unter Umständen auch Standortübungsplätze) in das Landschafts- und Ortsbild und ein völliger Ausschluss von Emissionen (Lärm, Staub, Abgase) häufig nicht erreichen lassen, ist die Freihaltung der Vorranggebiete und Vorsorgeräume, insbesondere für Naturschutz und Landschaftspflege, sowie für den Trinkwasserschutz und die Freihaltung der Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräume von solchen Anlagen nötig.“ (Hervorhebungen: „FREIER HIMMEL“; RROP „Mecklenburgische Seenplatte, 1998, S. 163f.)
Geltendes Recht droht außer Kraft gesetzt zu werden
Nach Aussagen des Amtes für  Raumordnung Neubrandenburg müsste unsere Region im Falle der Inbetriebnahme des Platzes als ein besonders durch Tiefflug belastetes Gebiet eingestuft werden.  Die Folge wäre, dass das derzeit gültige Regionale Raumordnungsprogramm „Mecklenburgische Seenplatte“ überplant werden müsste. Die Qualifizierung unserer Region als Tourismusschwerpunkt- bzw. Tourismusentwicklungsregion wäre dann nicht mehr begründbar.