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Wrack eines sowjetischen Kampfjets in der Kyritz-Ruppiner Heide
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Die Pläne für das BOMBODROM ignorieren die politisch gewollte und vollzogene Entscheidung für eine zivile Entwicklung der Region, die über 70 Jahre intensiv militärisch genutzt wurde. Folgerichtig werden heute die ehemaligen militärischen Liegenschaften in Südmecklenburg fast ausnahmslos zivil genutzt.
Die Pläne für das BOMBODROM verletzen geltendes Planungsrecht. Die Müritzregion ist lt. des gültigen „Regionalen Raumordnungsprogramms“ in weiten Teilen „Tourismusschwerpunkt“. Ein aktiver
Luft-/Bodenschießplatz bedeutete das sofortige Aus für diese Pläne. Kompensatorische Entwicklungsalter-nativen gibt es für diesen Raum auf Grund der ländlich peripheren und strukturellen
Allgemeinsituation definitiv nicht – die grenzübergreifende Region ist auf den Tourismus angewiesen!
Die Pläne für das BOMBODROM drohen allein in Mecklenburg-Vorpommern 2000
Dauerarbeitsplätze im Tourismus zu vernichten.
Die Pläne für das BOMBODROM brechen EU- Umweltrecht.
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