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DIE POLITIK UND DAS BOMBODROM
DEUTSCHER BUNDESTAG
1993 beschloss der Deutsche Bundestag gegen den heftigen Widerstand betroffener Bürger die
„Wiederinbetriebnahme“ des ehemaligen, durch Zwangsenteignungen unrechtmäßig zustande gekommenen, sowjetischen Übungsplatzes („BOMBODROM“) in der Kyritz-Ruppiner Heide.
Von Anfang unterstützen Abgeordnete des Deutschen Bundestages die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner
Heide. Zuletzt behandelte das Parlament 2002 und 2006 Gruppenanträge, dass es zu einer abschließenden Lesung gekommen ist. Die notwendige Mehrheit, um den Beschluss von 1993 zu revidieren, gibt es (noch) nicht.
BUNDESREGIERUNG
Die Bundeskanzler Kohl und Schröder ignorierten den Widerstand gegen das BOMBODROM. Auch wenn
Bundeskanzlerin Merkel als erste Kanzlerin einer kurzen direkten Begegnung mit Vertretern des FREIEN HIMMEL e.V. im August 2006 nicht auswich, ist eine politische Einflussnahme durch sie nicht erkennbar.
Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte 2006 die Studie „Beschäftigungspotenziale des
Tourismus in ländlichen Regionen der neuen Bundesländer“. Darin heißt es: „Ein gravierendes Risiko für die touristische Entwicklung der Mecklenburgischen Seenplatte ergibt sich durch den Luft- Bodenschießplatz
Wittstock in der Kyritz-Ruppiner Heide“ (S. 78).
„Und ich sage Ihnen, am 16. Oktober wird eine Entscheidung getroffen [Bundestagswahl], dann wird das
hier nicht mehr Truppenübungsplatz sein!!!“ (Kanzlerkandidat Rudolf Scharping auf der Protestwanderung der Freien Heide am 6. August 1994)
LANDESREGIERUNGEN / LANDESPARLAMENTE
Die Ablehnung des BOMBODROMS ist inzwischen fester Bestandteil der Landespolitik Mecklenburg
-Vorpommern und Brandenburgs unterstützt von Berlin. Die Parlamente verabschiedeten entsprechende Beschlüsse, die Koalitionsvereinbarungen der Landesregierungen enthalten klare Ablehnungen des Bombodrom.
EUROPÄISCHE UNION
2002 legten die AG FREIER HIMMEL, 2003 der BUND (MV) Beschwerde beim EU-Umwelt-Kommissariat
ein, weil sie EU-Naturschutzrichtlinien durch die geplante militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide verletzt sehen. Daraufhin eröffnete die EU im Juli 2005 ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Dieses Verfahren ist bisher nicht abgeschlossen.
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