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Deutscher Bundestag Drucksache 15/4792 15. Wahlperiode 28. 01. 2005 Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Ernst Bahr
(Neuruppin), Götz-Peter Lohmann, Ingrid Arndt-Brauer, Cornelia Behm, Eckhardt Barthel (Berlin), Volker Beck (Köln), Dr. Axel Berg, Grietje Bettin, Lothar Binding (Heidelberg), Alexander Bonde, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter
Danckert, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Ekin Deligöz, Peter Dreßen, Dr. Thea Dückert, Detlef Dzembritzki, Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Wolfgang Grotthaus, Anja Hajduk, Winfried Hermann,
Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Michaele Hustedt, Ernst Kranz, Fritz Kuhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine Lambrecht, Dr. Reinhard Loske, Dr. Gesine Lötzsch, Anna Lührmann, Dirk Manzewski, Petra-Evelyne
Merkel, Christa Nickels, Petra Pau, René Röspel, Claudia Roth (Augsburg), Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Albert Schmidt (Ingolstadt), Silvia Schmidt (Eisleben), Werner Schulz (Berlin), Ursula Sowa, Rainder
Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Christian Ströbele, Jella Teuchner, Wolfgang Thierse, Marianne Tritz, Simone Violka, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Antje Vollmer, Dr. Ludger Volmer, Andrea Wicklein
Die Regionalentwicklung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit – Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist überfällig
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Seit 1992 währt der Streit um eine militärische oder zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beabsichtigt, auf dem Gelände des
ehemaligen Bombenabwurfplatzes der sowjetischen Streitkräfte einen Luft-/Boden-Schießplatz einzurichten. Geplant sind bis zu 1 700 Einsätze pro Jahr mit Übungsbomben und -munition. Eine breite Bürgerbewegung hat sich den Plänen
der Bundesregierung von Anfang an widersetzt. Die Klagen etlicher Anrainergemeinden haben bisher die Inbetriebnahme des Platzes verhindert. Ein Ende des Rechtsstreits ist nicht absehbar. Die Landtage und Landesregierungen von
Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern haben sich gegen die militärische Nutzung der Kyritz- Ruppiner Heide ausgesprochen.
2. Zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft benötigt die Bundeswehr ausreichend Übungsplätze
und -einrichtungen. Dieser Übungsbedarf ruft immer wieder einen Zielkonflikt mit dem Anspruch der Bevölkerung auf Lärm- und Gesundheitsschutz mit Belangen des Umweltschutzes und der Regionalentwicklung hervor. Dabei gilt das
Postulat, die Belastungen für Bevölkerung und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
3. Der geplante Luft-/Boden-Schießplatz Wittstock ist für die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe und die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland keineswegs unverzichtbar. Seit 1990 kommt die Luftwaffe ohne den Standort Wittstock aus. Das Nutzungskonzept für Luft-/Boden-Schießplätze aus dem Jahr 1992, das für die Bedarfsanmeldung eines dritten
Luft-/Boden-Schießplatzes mit entscheidend war, ging davon aus, dass von den geplanten 7 200 Übungseinsätzen 3 200 in Nordhorn, 1 000 in Siegenburg und 3 000 im Raum Wittstock absolviert werden sollten. In Wirklichkeit ging
seitdem das Übungsaufkommen massiv zurück. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland von Bundeswehr (764) und alliierten Streitkräften (273) insgesamt nur noch 1 037 Einsätze, davon 799 in Nordhorn (1992 : 2 573) und 216 in
Siegenburg (1992:1 260), geflogen. Der Bedarf für einen neuen Platz und die Belastungen für die beiden bisherigen Übungsplätze sind damit drastisch zurückgegangen. Im vergangenen Jahr wurde entschieden, bis 2005 zwei
Tornado-Geschwaderäquivalente (80 bis 90 Flugzeuge) aufzulösen. Dies wird zu einer weiteren Reduzierung der Übungsbelastungen in Nordhorn und Siegenburg führen.
4. Für die Bundeswehr sind internationale Konfliktverhütung
und Krisenbewältigung im Rahmen der Ziele und Regeln der Vereinten Nationen auf absehbare Zeit die wahrscheinlichere Aufgabe und primär strukturbestimmend. Die künftigen Einsatzkräfte der Bundeswehr sollen nach Stabilisierungs-
und Eingreifkräften differenziert werden. Bei den vorrangigen Stabilisierungseinsätzen z. B. auf dem Balkan oder in Afghanistan sind nicht tieffliegende Jagdbomber gefragt. Bei Erzwingungs- und Kampfeinsätzen, die nicht
ausgeschlossen werden können, ist die Abstands- und Präzisionsfähigkeit der Luftwaffe zwingend gefordert. Die Bekämpfung von Bodenzielen im Tiefflug mit ungelenkten Bomben gehört – insbesondere wegen des hohen Risikos – der
Vergangenheit an. Grundmerkmal der künftigen Eingreifkräfte ist deshalb ihre präzise Abstandsfähigkeit. Mit der Umrüstung auf Abstandswaffen sinkt der Luft-/Boden-Übungsbedarf weiter auf eine Restgröße. Der in einigen Jahren
zulaufende Eurofighter ist für seine Jagdbomberrolle nur noch mit Abstandswaffen ausgerüstet. Mittelfristig, d. h. im Laufe des nächsten Jahrzehnts werden überdies „unbemannte Luftfahrzeuge“ an Bedeutung gewinnen. Dafür ist
kein neuer Übungsplatz notwendig. Auf den bisherigen Übungsplätzen kann die Übungsbelastung weiter sinken.
5. Luft-/Boden-Einsätze und militärischer Tiefflug rufen eine erhebliche und überdurchschnittliche Belastung für
die betroffene Bevölkerung hervor. Das Argument einer gerechten Lastenverteilung des Übungslärms – hier zwischenWest und Ost – geht an den historischen und aktuellen Besonderheiten der verschiedenen Regionen vorbei.Wenn eine
Region in Deutschland einen berechtigten Anspruch auf Lastenverteilung hat, dann ist es die Region Kyritz- Ruppiner Heide. Die Übungsbelastung im RaumWittstock war zu DDRZeiten bei bis zu 18 000 Einsätzen pro Jahr mit scharfer
Munition und Bomben so extrem und einzigartig, dass für die Bevölkerung der Region ein Nachholbedarf an unbelasteter Entwicklung besteht. Noch im Jahr 1992 flogen die russischen Luftstreitkräfte 5 342 Einsätze. Die auf den
ersten Blick plausible Forderung nach „gerechter“ Lastenverteilung zwischen Ost und West läuft vor diesem Hintergrund auf eine fortgesetzte Sonderbelastung der Region Wittstock hinaus. Angesichts der Bedarfsanmeldung von bis zu
1 700 Einsätzen von Alliierten und Bundeswehr bei einem derzeitigen Ist von lediglich 1 000 Einsätzen besteht vor Ort nicht zu Unrecht die Befürchtung, dass perspektivisch die Übungsplätze imWesten geschlossen und bislang im
Ausland absolvierte Übungen von Bundeswehr und Bündnispartnern nach Wittstock verlagert werden könnten.
6. Die wesentliche Entwicklungschance der Region um die Kyritz-Ruppiner Heide besteht in einem naturnahen Tourismus
und erfordert eine besondere Sensibilität gegenüber militärischem Fluglärm. Seit den 90er Jahren sind in der Region viele kleine Unternehmen entstanden, die vom Tourismus leben und oftmals über die regionale
Schwerpunktförderung Starthilfen aus öffentlichen Mitteln erhielten. In den Jahren 1991 bis 2003 wurden 240 Mio. Euro GA- und EFRE-Mittel (GA: Gemeinschaftsaufgabe; EFRE: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) für die
gewerbliche Wirtschaft und Infrastruktur der betroffenen Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Müritz und Mecklenburg- Strelitz genehmigt. Damit konnten über 3 000 Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Zusätzlich flossen in diesem
Zeitraum 160 Mio. Euro KfW-Mittel (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) in die Tourismusentwicklung dieser Landkreise. Viele ortsansässige Unternehmer sehen sich durch die Pläne des BMVg in ihrer Existenz bedroht. Das vom Bund
beigebrachte Lärmgutachten beruft sich auf das Fluglärmschutzgesetz von 1971. Es beachtet die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht und ist deshalb als Nachweis der Vereinbarkeit von Luft-/Boden-Schießplatz und
Tourismus unbrauchbar. Ein umfangreiches Lärmgutachten vom März 2004, das vom aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung ausgeht, kommt zu dem Ergebnis, dass „für einen wesentlichen Teil der bewohnten Gebiete im nördlichen
Bereich des Übungsplatzes die Grenzwerte der gesundheitlichen Zumutbarkeit aus lärmmedizinischer Sicht überschritten werden“ (Gutachten Truppenübungsplatz Wittstock von Prof. Dr. Manfred Spreng).
7. Die Ungewissheit über
die Zukunft der Heide ist ein wachsendes Investitionshemmnis und blockiert damit die Regionalentwicklung. Umfragen der Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg und Potsdam in 2003 ergaben, dass mehr als dreiviertel der
Unternehmer in der Region eine deutliche Verschlechterung der Geschäftsbedingungen infolge einer militärischen Nutzung erwarten. Damit verbunden sind die zurückhaltende Vergabe neuer Kredite durch Banken, Umsatzrückgang,
Liquiditätsprobleme und die Rückstellung von Investitionen. Infolgedessen wird mit einem Abbau von Arbeitsplätzen gerechnet. Deshalb kann nicht auf den Ausgang des langjährigen Rechtsstreits gewartet werden.
8. Die
Hoffnungen auf eine künftige neue Garnison Wittstock sind wenig realistisch. Das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr soll durch Schließung von ca. 100 Standorten erhebliche Finanzmittel einsparen. Das bringt für viele
Regionen schmerzhafte Einschnitte mit sich. Vor diesem Hintergrund wäre die Neugründung eines Standortes in Wittstock für mindestens ca. 60 Mio. Euro nicht vertretbar. Ein solches Vorhaben würde von vornherein die
Glaubwürdigkeit des neuen Stationierungskonzeptes beschädigen.
9. Die Bundeswehr legt großenWert auf ihre Integration in die Gesellschaft und auf zivil-militärische Zusammenarbeit. Gerade in ihren Einsatzgebieten legt
sie höchsten Wert auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung und möglichst viel Kooperation. Eine konfrontative Durchsetzung des Luft-/Boden-Schießplatzes gegen den einmütigen Willen der Bevölkerung und ihren politischen
Repräsentanten auf kommunaler und Landesebene würde diesen bewährten Grundsätzen völlig zuwiderlaufen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ohne Zeitverzug auf einen künftigen
Luft-/Boden-Schießplatz Wittstock zu verzichten und eine zivile Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen,
2. im Rahmen der Transformation der Bundeswehr die Übungseinsätze und Belastungen an den bisherigen Übungsplätzen
weiter zu reduzieren,
3. im Rahmen eines abgestimmten Regionalentwicklungskonzeptes das Land Brandenburg bei der Räumung der Munitionsaltlasten auf dem ehemaligen sowjetischen Übungsplatz angemessen zu unterstützen,
soweit es im Rahmen eines abgestimmten Regionalentwicklungskonzeptes für Teilbereiche notwendig ist.
Berlin, den 28. Januar 2005
Winfried Nachtwei Ernst Bahr (Neuruppin) Götz-Peter Lohmann
Ingrid Arndt-Brauer Cornelia Behm Eckhardt Barthel (Berlin) Volker Beck (Köln) Dr. Axel Berg Grietje Bettin Lothar Binding (Heidelberg) Alexander Bonde Hans-Günter Bruckmann Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin Ekin Deligöz Peter Dreßen Dr. Thea Dückert Detlef Dzembritzki Franziska Eichstädt-Bohlig Hans-Josef Fell Katrin Göring-Eckardt Wolfgang Grotthaus Anja Hajduk
Winfried Hermann Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Michaele Hustedt Ernst Kranz Fritz Kuhn Undine Kurth (Quedlinburg) Christine Lambrecht Dr. Reinhard Loske Dr. Gesine Lötzsch
Anna Lührmann Dirk Manzewski Petra-Evelyne Merkel Christa Nickels Petra Pau René Röspel Claudia Roth (Augsburg) Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Albert Schmidt (Ingolstadt)
Silvia Schmidt (Eisleben) Werner Schulz (Berlin) Ursula Sowa Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Christian Ströbele Jella Teuchner Wolfgang Thierse Marianne Tritz Simone Violka
Dr. Marlies Volkmer Dr. Antje Vollmer Dr. Ludger Volmer Andrea Wicklein
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