Antrag auf zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5876
14. Wahlperiode 09. 04. 2001
Antrag
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Ernst Bahr, Sylvia Voß, Ingrid Arndt-Brauer,
Volker Beck (Köln), Angelika Beer, Wolfang Behrendt, Matthias Berninger,Hans-Günter Bruckmann, Annelie Buntenbach, Dr. Peter Wilhelm Danckert,Peter Dreßen, Dr. Thea Dückert, Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell,Gabriele Fograscher, Rainer Fornahl, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus,Christel Hanewinckel, Winfried Hermann, Antje Hermenau, Ulrike Höfken,Ingrid Holzhüter, Michaele Hustedt, Hans-Peter Kemper, Siegrun Klemmer,Dr. Angelika Köster-Loßack, Angelika Krüger-Leißner, Werner Labsch, Brigitte Lange, Christine Lehder, Steffi Lemke, Eckhart Lewering, Dr. Helmut Lippelt, Dr. Reinhard Loske, Winfried Mante, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Kerstin Müller(Köln), Jutta Müller (Völklingen), Andrea Nahles, Christa Nickels, Cem Özdemir,Bernd Reuter, Rene Röspel, Albert Schmidt (Hitzhofen), Dr. Emil Schnell, Karsten Schönfeld, Werner Schulz (Leipzig), Ewald Schurer, Dr. Angelica Schwall-Düren,Christian Simmert, Dr. Margrit Spielmann, Christian Sterzing, Reinhold Strobl(Amberg), Hans-Christian Ströbele, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Dr. Antje Vollmer, Klaus Wiesehügel, Helmut Wilhelm (Amberg), Barbara Wittig
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Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit 1992 beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), in der Kyritz-Ruppiner Heide/Brandenburg auf dem Gelände des ehemaligen Bombodroms der sowjetischen Streitkräfte einen Luft/Boden-Schießplatz einzurichten. Das Ministerium stützt sich auf das am 14. Januar 1993 vom Deutschen Bundestag gebilligte Truppenübungsplatzkonzept. Gemäß Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept soll der Luft/Boden-Schießplatz Wittstock für bis zu 3 000 Einsätze/Jahr, die beiden anderen inländischen Schießplätze Nordhorn und Siegenburg für bis zu 3200 bzw. 1000 Einsätze/Jahr zur Verfügung stehen. Wegen des Rechtsstreits mit vielen Anrainergemeinden konnte der Übungsbetrieb über Jahre nur in geringem Umfang stattfinden. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 darf der Platz vorerst nicht weitergenutzt werden. Eine breite und in der Region stark verankerte Bürgerbewegung widersetzt sich seit 1992 den Plänen der Bundesregierung. Sie fand dabei in der Vergangenheit auch auf Landes- und Bundesebene breite politische Unterstützung. Bestritten wird die Rechtmäßigkeit und sicherheitspolitische Unverzichtbarkeit des militärischen Nutzungsanspruches. Nach Jahrzehnten intensivster Lärmbelastung durch den Übungsbetrieb der sowjetischen Streitkräfte soll die Heide ihre zivilen Entwicklungspotentiale wahrnehmen können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen der gegenwärtigen Bundeswehrreform und der Fortschreibung des Truppenübungsplatzkonzeptes Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastungen der Bevölkerung im Umfeld der Luft-Boden-Schießplätze in Nordhorn und Siegenburg deutlich reduziert werden können,
2. auf einen künftigen Luft/Boden-Schießplatz Wittstock zu verzichten und eine zivile Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen,
3. das Land Brandenburg bei der Räumung der Munitionsaltlasten auf dem ehemaligen sowjetischen Übungsplatz maßgeblich zu unterstützen.
Berlin, den 10. April 2001
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Begründung

1. Zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft benötitgt die Bundeswehr ausreichend Übungsplätze und -einrichtungen, um die notwendigen Einsatzverfahren üben zu können. Der Übungsbedarf steht immer wieder in einem Zielkonflikt zwischen den Ansprüchen der Bevölkerung auf Lärmschutz, den Belangen des Umweltschutzes und der Regionalentwicklung. Dabei gilt das Postulat, die Belastungen von Bevölkerung und Umwelt durch den militärischen Übungsbetrieb so gering wie möglich zu halten. Dies kann geschehen durch entsprechende Maßnahmen auf dem Übungsplatz, durch Regelungen des Übungsbetriebes, durch alternative Übungsarten und Überprüfung des Übungsbedarfs.
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2. Das Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept vom 24. August 1993, aktualisiert am 30. März 1998 und angepasst am 1. Juni 1999, legt die verbindlichen Nutzungsvorgaben für die einzelnen Truppenübungsplätze fest. Es sieht für die Luft/Boden-Schießplätze Nordhorn-Range bis zu 3200 Einsätze/Jahr vor, für Siegenburg 1000 und für Wittstock 3000. In der Wittstocker Heide soll an 35 Wochen im Jahr mit Übungsmunition geflogen werden, mit einer Pause während der Brandenburger Sommerferien und an den großen Feiertagen. Zusätzlich soll das Heer in zehn Wochen/Jahr in Kompanie- und Bataillonsstärke ohne Gefechtsmunition üben können.
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3. Ein Luft/Boden-Einsatz bedeutet bis zu 12 Anflüge auf ein Ziel beim Standard-Einsatzverfahren. Dabei kann auf deutschen Plätzen die generelle Tieffluggrenze von 300 m bis auf 30 m, die erforderliche Waffeneinsatzhöhe, unterschritten werden. 1992 absolvierte die Bundeswehr 71% ihrer 13531 Luft/Boden-Einsätze im Ausland in äußerst dünn besiedelten Gebieten und 29 % im Inland, und zwar auf den Plätzen Nordhorn (1195, dazu 1378 der Alliierten) und Siegenburg (776, dazu 484 der Alliierten), die unter britischer (bis 2002) bzw. US-amerikanischer Verwaltung stehen. 1994 flog die Bundeswehr erstmalig 161 Einsätze in Wittstock. 1999 absolvierte die Bundeswehr 74% der insgesamt 5800 Luft/Boden-Übungseinsätze im Ausland und 26% im Inland, davon in Nordhorn 800 (dazu 798 Alliierte), Siegenburg 494 (44 Alliierte) und Wittstock 196 (ohne Übungsmunition, keine Alliierte).
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4. Die Grobausplanung der Bundeswehr vom Oktober 2000 sieht die Reduzierung der bisher fünf auf vier Jagdbombergeschwader vor. Der Übungsbedarf der fliegenden Verbände der Bundeswehr (taktische Verbandsausbildung) wird aus dem Tactical Combat Training Program (TCTP) abgeleitet, das sich an den Rahmenbedingungen aktueller und künftiger Einsätze orientiert. Das TCTP hat seit 1990 erhebliche Veränderungen erfahren und wird laufend überprüft und revidiert. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums soll es künftig eine weitere Differenzierung der am Bedarf orientierten Ausbildung geben, zudem ist man  nicht zuletzt aus Kostengründen ständig auf der Suche nach Ersatz für die Vollübungen (Simulation).
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5. Bei Aufstellung des Truppenübungsplatzkonzeptes im Jahr 1993 flog die Bundesluftwaffe insgesamt 13531 Luft/Boden-Einsätze, 1999 waren es mit 5800 weniger als die Hälfte, trotz gestiegener Anforderungen durch Auslandseinsätze. 1999 lagen die Planzahlen für die Inlandseinsätze mit 7200 mehr als dreimal so hoch wie die realen Einsatzzahlen (2332) bei weiter sinkender Tendenz auf Seiten der Alliierten. Angesichts der geplanten Reduzierung der Luftangriffsverbände der Bundeswehr um 20%, der weiteren Differenzierung der fliegerischen Ausbildung und der Suche nach weiteren Alternativmöglichkeiten erscheint eine weitere Senkung der Luft/Boden- Einsatzübungen im Inland sehr wohl möglich. Damit kann auf einen Luft/ Boden-Schießplatz Wittstock verzichtet werden, ohne dass dadurch die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe geschmälert oder die Belastung auf den beiden übrigen Schießplätzen erhöht würde.
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6. Besonderes Merkmal des Tieffluglärms im Unterschied z. B. zu schweren LKWs ist, dass er überfallartig auftritt und vor allem bei kleinen Kindern, Alten, Kranken sowie Tieren schockartig wirkt. Das Sondergutachten Umwelt und Gesundheit des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom August 1999 stellte fest, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm bisher besonders unterschätzt worden seien. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit arbeitet zurzeit an einer Novellierung des Fluglärmgesetzes, das seit 1971 praktisch unverändert ist. Ziel ist, den Fluglärm auf gesundheitlich unbedenkliche Werte zu reduzieren. Die Grenze dauerhafter Lärmbelastungen soll tagsüber unter 65 Dezibel (A) liegen. Oberhalb dieses Wertes liegt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten vor.zurück
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7. Das Bestreben, im Raum Nordhorn und Siegenburg die Belastung für die Bevölkerung zu verringern, ist überfällig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dort seit vielen Jahren beeinträchtigt. Dabei scheint das Ansinnen, dies durch eine gerechtere Verteilung von Belastungen zu erreichen, zunächst plausibel. Die Umverteilung Richtung Brandenburg lässt allerdings außer acht, dass die Bevölkerung um die Kyritz-Ruppiner Heide über Jahrzehnte in extremer Weise unter dem Lärm der sowjetischen Luftwaffe zu leiden hatte. Diese flog bis zu 18000 Einsätze/Jahr mit scharfer Munition und Bomben, 1992 waren es noch 5342. An manchen Tagen gab es 450 Anflüge! Daraus ergibt sich ein moralischer und historischer Anspruch und Nachholbedarf auf eine zivile Perspektive für die Region, auf ein Leben ohne militärischen Tieffluglärm. Von daher ist die einzig sinnvolle Perspektive, den jetzigen Übungsbedarf zu überprüfen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Zahl der Luft/Boden-Übungen im Inland weiter abzusenken.
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8. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember 2000 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Potsdam vom März 1999, wonach der frühere sowjetische Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz derzeit nicht von der Bundeswehr weitergenutzt werden darf. Das Gericht sieht wohl eine gesetzliche Grundlage für die weitere militärische Nutzung des Geländes für gegeben. Allerdings hätten die klagenden Gemeinden gleichwohl einen Unterlassungsanspruch, weil sie vor der Nutzungsentscheidung des Bundes nicht in der gebotenen Weise angehört worden seien. Ihre Betroffenheit und ihre planerischen Vorstellungen vor allem in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung seien nicht ausreichend ermittelt und in die Abwägung gestellt worden. Erforderlich sei ein ordentliches Anhörungsverfahren. Dabei könne auch die Vorbelastung, die sich aus der jahrelangen Existenz eines intensiv genutzten Militärareals ergibt, bei den Interessenabwägungen nicht außer Betracht bleiben. Damit bestätigte das oberste Gericht die Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger der Region, die die Nutzungsentscheidung des Bundes als rechtsstaatlich in keiner Weise überzeugend empfunden hatten. Für den Fall, dass der Bund seinen militrischen Nutzungsanspruch aufrecht erhält, ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren und weiterem Rechtsstreit zu rechnen. Dadurch wird die Planungssicherheit der Gemeinden wie der Bundeswehr auf lange Zeit in erheblichem Mae eingeschränkt.zurück
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9. In den letzten Jahren entstanden vor allem im Raum Wittstock Hoffnungen auf den Truppenübungsplatz mit Garnison als Wirtschaftsfaktor. Planungen des Ministeriums stellten eine Garnison mit ca. 1 200 Soldaten (davon ca. 200 Berufs- und Zeitsoldaten) und 165 Zivilbeschäftigten, 310 Mio.DM für Investitionen in die Infrastruktur und 110 bis 330 Mio. DM für die Munitions- und Altlastenräumung in Aussicht. Angesichts der aus dem Stationierungskonzept resultierenden Standortreduzierungen und -schließungen und des Interesses der Bundeswehr an Rationalisierungsgewinnen erscheint die Errichtung einer neuen Garnison nicht rational und höchst unwahrscheinlich. Zugleich wäre es anderen Bundeswehrstandorten nur schwer vermittelbar, wenn sie im Zuge der Umstrukturierung schließen müssten, während im Raum Wittstock eine neue Garnison entstehen würde.
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10. Ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock ist keinesweges unverzichtbar für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten. Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Luft/Boden-Übungen begründet einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Regionalentwicklung. Die geplante militärische Nutzung der Heide droht der Region in erster Linie Lasten, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen zu bringen. Die Freigabe der Kyritz-Ruppiner Heide würde den Menschen der Region nach Jahrzehnten eine besonders reizvolle Landschaft zurückgeben und eine umfassende Entwicklung ihrer vor allem touristischen Potentiale erlauben.
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